Maria Steger im Begriff die falsche Politik von Kurt Fink in Sachen Schule fortzusetzen
Schon mit dem Standort der Dreifachsporthalle wurden bei den Baumaßnahmen an der Grund- und Mittelschule Teublitz von Kurt Fink und der CSU die Weichen falsch gestellt. Die SPD-Fraktion erinnert außerdem daran, dass wir in der vergangenen Wahlperiode auch einem Neubau der Schule vor einer Sanierung den Vorzug gegeben hätten. Hätte man die Bedenken der SPD damals berücksichtigt, so fühlte sich die CSU unter Führung von Maria Steger heute nicht gezwungen, die Planungen aus der Zeit von Bürgermeister Fink zur Grund- und Mittelschule mit dem geplanten Schulsportplatz bis zum Ende durchzuziehen, selbst wenn sie damit weitere noch unverbaut erhaltene Teile des historischen Schlossparks aufs Spiel setzt.
Das Ziel, den Teublitzer Schlosspark zu erhalten, wurde in dieser Wahlperiode auf unsere Initiative hin mit einem einstimmig gefassten Beschluss des Stadtrates als Konsens der beiden Stadtratsfraktionen besiegelt. Hier sahen wir durchaus Bewegung bei der CSU, den Wert des Teublitzer Schlossparks als Kulturgut anzuerkennen. Dies erschien uns unter Bürgermeister Kurt Fink noch undenkbar. Der genannte Beschluss vom 30. September 2010 besagt, dass bauliche und gärtnerische Veränderungen der im Eigentum der Stadt Teublitz befindlichen Teile des ehemaligen Schlossparks Teublitz nach Möglichkeit der ursprünglichen Gestaltung des Parks, wie sie in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts erfolgte, Rechnung tragen müssen und bei größeren anstehenden Maßnahmen das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege zu beteiligen ist. Des Weiteren soll auf eine ebensolche Behandlung der in Privatbesitz befindlichen Teile des ehemaligen Schlossparks Teublitz hingewirkt werden und Grundstücksgeschäfte, die den Bestand des öffentlichen Teils des Stadtparkes verändern, sind laut Beschluss ausnahmslos vom Stadtrat zu beschließen. Was der MZ-Artikel vom 18. Februar 2012 ausklammert ist, dass SPD-Stadtrat Matthias Haberl in der Bauausschusssitzung bereits deutlich darauf hingewiesen hat, dass eine Billigung der Planungen durch den Bauausschuss nicht mit dem genannten Stadtratsbeschluss vom 30. September 2010 vereinbar ist. Da die Bürgermeisterin dies anzweifelte, wurde in den Beschluss des Ausschusses der Passus aufgenommen, dass er ungültig sei, wenn ein anderslautender Stadtratsbeschluss bestehe. Dass dies entgegen ihrer anfänglichen Meinung auch wirklich der Fall ist und der Ausschussbeschluss von der Verwaltung deshalb auch nicht vollzogen wird, hat Bürgermeisterin Steger zwischenzeitlich gegenüber Stadtrat Haberl bereits bestätigt.
Dass das Sitzungsprotokoll der Stadtratssitzung vom 01. Dezember 2011, entgegen der sonst üblichen Gepflogenheiten, dem Stadtrat in der folgenden Stadtratssitzung am 19. Januar 2012 nicht zur Genehmigung vorgelegt wurde und die von unserer Fraktion angemahnten Aufträge an die Planerin in der jüngsten Bauausschusssitzung von der Bürgermeisterin nur als Anregungen und nicht wie von unserer Fraktion beabsichtigt als Teil des Stadtratsbeschlusses bezeichnet wurden, halten wir für ein äußerst problematisches Vorgehen der Bürgermeisterin.
Dass das Sitzungsprotokoll der Stadtratssitzung vom 01. Dezember 2011, entgegen der sonst üblichen Gepflogenheiten, dem Stadtrat in der folgenden Stadtratssitzung am 19. Januar 2012 nicht zur Genehmigung vorgelegt wurde und die von unserer Fraktion angemahnten Aufträge an die Planerin in der jüngsten Bauausschusssitzung von der Bürgermeisterin nur als Anregungen und nicht wie von unserer Fraktion beabsichtigt als Teil des Stadtratsbeschlusses bezeichnet wurden, halten wir für ein äußerst problematisches Vorgehen der Bürgermeisterin.
Die Notwendigkeit der Errichtung eines Schulsportplatzes stellen wir nicht in Frage, deshalb hat unsere Fraktion dem Planungsauftrag in der vorletzten Stadtratssitzung auch zugestimmt. Die in der Bauausschusssitzung am 15. Februar 2012 vorgelegten Planungen zum Schulsportplatz zeigen jedoch, dass das vorgesehene Grundstück für die Anlage des Sportplatzes einfach nicht geeignet ist. Das dortige Gelände ist derart geneigt, dass umfangreiche und teure Geländeaufschüttungen im Bereich des Sportplatzes aber v.a. im Bereich der Laufbahn notwendig wären. Dies würde dazu führen, dass die Grenzen des Sportplatzes zu den dann noch verbleibenden Parkbereichen hin zusätzlich zu meterhohen Zäunen durch Böschungen oder Mauern begrenzt wären, was auch das Raumempfinden im verbleibenden Teil des historischen Parks empfindlich stören und damit die Zerstörung dieses einzigartigen Englischen Landschaftsgartens in bisher ungekanntem Maße weiter vorantreiben würde.
Auch die durch den einstimmigen Stadtratsbeschluss von 2010 geforderte Beurteilung der Pläne durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege könnte wohl kaum positiv ausfallen, da das Landesamt in seiner Entscheidung über die Denkmalwürdigkeit des Parks schreibt, dass er „eine attraktive Grünfläche für die Bürger von Teublitz“ darstelle, die „nicht noch weiter dezimiert, sondern gepflegt und revitalisiert werden“ solle. Wie die Planung eines Sportplatzes mit Kunststoffbelag diese Vorgaben erfüllen soll, erschließt sich uns nicht!
Die Vorgehensweise der Bürgermeisterin in der Bauausschusssitzung zeigt, dass die CSU in dieser Situation Gefahr läuft, den mühsam gefundenen Konsens des Stadtrats über die Selbstverpflichtung der Stadt zum Erhalt des Parks entweder ignorieren oder einseitig aufkündigen zu müssen, wenn sie weiterhin bei ihrer Entschlossenheit bleibt, den Schulsportplatz am geplanten Standort zu bauen.
Um den historischen Schlosspark zu erhalten und der CSU einen Ausweg aus dieser Situation zu eröffnen, appellieren wir an die Mehrheitsfraktion, jetzt endlich ernsthaft in eine gemeinsame Suche nach einem sinnvolleren Standort für den Schulsportplatz einzusteigen, der den Erhalt des Teublitzer Parks berücksichtigt und die Baukosten durch günstigere Voraussetzungen reduziert. Vielleicht kann gemeinsam sogar ein Standort gefunden werden, der einen von der Schule gewünschten Beachvolleyballplatz ermöglicht. Auch unser Auftrag, die Nutzungsmöglichkeiten für den Vereinssport zu prüfen, könnte über eine Beteiligung der Sportvereine am Bau unter bestimmten Voraussetzungen weitere Zuschussmöglichkeiten (etwa staatliche Zuschüsse für Sportstättenbau über den BLSV) eröffnen.
Die ungeschmälerte Weitergabe des Kulturerbes des historischen Schlossparks an die nachfolgenden Generationen unserer Stadt muss uns jedenfalls mehr wert sein als bloße Lippenbekenntnisse und sollte weiterhin beiden Fraktionen im Stadtrat ein gemeinsames Anliegen sein.