Die SPD-Fraktion stellt folgenden Antrag zur Behandlung in der nächsten erreichbaren Sitzung:
Der Stadtrat beschließt eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf Tempo 30 von 7:00 Uhr bis 17:00 Uhr im Bereich der Regensburger Straße zwischen der Maxhütter Straße und dem Einkaufszentrum West. Die Verwaltung führt unverzüglich entsprechende Verhandlungen mit dem Straßenbaulastträger und der Verkehrsbehörde.
Zur Begründung:
Eine geänderte Rechtsgrundlage ermöglicht es, auch an Durchgangs- und übergeordneten Straßen Geschwindigkeitsbeschränkungen festzulegen. Im Bereich der Schule entsteht durch das Verkehrsaufkommen durch Schule, Sportanlagen, Altenheim, Nahversorgungszentrum und Durchgangsverkehr eine erhöhte Gefährdung für die Schulkinder. Eine Geschwindigkeitsbeschränkung bringt hier eine Verbesserung der Sicherheitssituation.
(Antrag vom Donnerstag, 23. Januar 2020)
Am Dienstag, 22.04. im Ferienausschuss mit 5:3 Stimmen abgelehnt.
Warum bestand die SPD-Fraktion auf einer Abstimmung über ihren Antrag auf Tempo 30 vor der Schule?
Die SPD-Fraktion stellte in der letzten Stadtratssitzung am 23.01.2020 zur Behandlung in der nächsten Sitzung einen Antrag auf eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf Tempo 30 auf der Regensburger Straße vor Schule, Seniorenheim und Schloss. Die Stadtverwaltung nutzte die Zeit bis zur Ferienausschusssitzung, diesen Antrag auch im Rahmen einer Verkehrsschau mit Straßenbaulastträger und Verkehrsbehörde zu besprechen und gelangte nach deren Rückmeldungen zur Ansicht, dass diese die Verkehrssituation vor der Teublitzer Schule bereits als gut beurteilen und unserem Antrag deshalb ablehnend gegenüberstehen. Aus diesem Grund brauche es gar keine Abstimmung darüber mehr im Stadtrat. Dieser Argumentation konnten wir uns nicht anschließen.
Es gibt einerseits den ersten Schritt, dass der Stadtrat seinen politischen Willen (hier Tempo 30 zu beantragen) in einem Beschluss zum Ausdruck bringt, und dann den zweiten Schritt der Reaktion der Fachstellen auf diesen offiziellen Antrag der Stadt Teublitz. Hier im vorauseilenden Gehorsam schon gar keinen förmlichen Antrag zu stellen, weil man eine Ablehnung durch übergeordnete Behörden befürchtet, kam für uns nicht in Frage. Damit hätte man den zweiten Schritt ohne den ersten gemacht. Außerdem gehen wir davon aus, dass ein mehrheitlich oder sogar einstimmig im Stadtrat beschlossener und förmlich eingereichter Antrag auch bei der Verkehrsbehörde mehr Gewicht hat als eine Anfrage der Verwaltung.
Schließlich stellte die Bürgermeisterin unseren Antrag doch zur Abstimmung mit dem Ergebnis, dass die CSU-Mehrheit vor den ablehnenden Aussagen der Fachstellen einknickte und unseren Antrag ablehnte. Damit stellte sie letztlich den Grundsatz „freie Fahrt für freie Bürger“ über eine weitere Schutzmaßnahme für besonders schutzbedürftige Anlieger in Schule, Seniorenheim und sozialpflegerischer Einrichtung an der Regensburger Straße. Unserer Ansicht nach müsste diese Maßnahme nach der neuen Rechtslage analog zu den Grundschulen in Maxhütte-Haidhof und Klardorf auch bei uns möglich sein. Auch wenn die Verkehrssituation im unmittelbaren Umfeld unserer Schule bereits als gut zu beurteilen ist, halten wir diese Maßnahme für eine weitere deutliche Verbesserung der Sicherheit des Schulwegs. Dazu hätten wir mit einem ordentlich durch den Stadtrat gestellten Antrag gerne eine ordentliche Entscheidung von den übergeordneten Behörden eingefordert, aber diese Chance wurde vertan.