Erhöhung der Jugendförderung

Die SPD-Stadtratsfraktion stellt zur Behandlung in der nächsten Sitzung des Stadtrats folgenden Antrag:
Die Verwaltung plant Haushalt 2016 eine Erhöhung der Jugendförderung ein. Gleichzeitig prüft die Verwaltung, welche Vereine im Stadtgebiet die Förderbedingungen aktuell erfüllen. Dem Stadtrat wird die gültige Förderrichtlinie zur Überprüfung vorgelegt.

Zur Begründung:

Der Satz für die Jugendförderung sei seit Jahren nicht mehr angepasst worden. Aufgrund der immer höheren Belastungen durch Kosten und Aufwendung bei der Betreuung für die Jugendlichen in den Vereinen sei es dringend notwendig die Förderung in angemessener Höhe festzulegen. Nur so sei gewährleistet, dass die Vereine der Stadt einen Beitrag dazu leisten, um unsere Jugend weiterhin im sozialen Umfeld bestmöglich zu integrieren. Die SPD-Fraktion hält 10 € pro Kopf für den Mindestzuschuss.
Stadträtin Wilhelm-Dorn trägt vor, die CSU-Fraktion stimmt dem Antrag nicht zu. Die Stadt Teublitz habe im Vergleich im Städtedreieck die höchsten Fördersätze für die Jugendarbeit und unterstütze die Vereine erheblichen kostenlosen Bauhofleistungen. Stadtrat Pabst zeigt sich enttäuscht, dass man den Betrag von ca. 5.000 € für die Jugendarbeit nicht zur Verfügung stellen will.

Beschluss:
Der Antrag der SPD-Fraktion wird abgelehnt.

Abstimmungsergebnis:
JA-Stimmen: 8
NEIN-Stimmen: 12
Persönlich beteiligt: 0

 

Nutzung der Dreifach-Sporthalle durch Vereine

Die SPD-Stadtratsfraktion stellt zur Behandlung in der nächsten Sitzung des Stadtrats folgenden Antragg:

Allen Vereinen aus dem Stadtgebiet Teublitz wird für den gleichen Zeitraum die Hallennutzungsgebühr erlassen, den die Halle nicht für die Nutzung zur Verfügung stand. Vorschlag: Zeitraum 2016 bis Ende 2018.

Zur Begründung:
Die Nutzer der städtischen Dreifachtumhalle hätten seit März 2014 auf die Nutzung der Halle verzichten müssen. Dies habe zu großen organisatorischen Belastungen geführt, um in Ausweichstätten das sportliche Angebot aufrecht zu erhalten. Viele Vereine würden einen Rückgang der Mitgliederzahlen durch den eingeschränkten Sportbetrieb beklagen. Insgesamt würde dies eine erhebliche finanzielle Belastung der Vereine bedeuten. Der Verzicht auf die Hallennutzungsgebühren sei ein teilweiser Ersatz für diese Kosten. Er sei aber auch ein symbolischer Dank an die Vereine für die geduldig ertragene Mehrbelastung.
Stadträtin Wilhelm-Dorn hält den beantragten Gebührenerlass für nicht sinnvoll. Die Stadt habe die Vereine nach ihren Möglichkeiten unterstützt. Sie schlägt vor, bis zum 1.1.2017 keine Gebühren zu erheben. Bis dahin soll die Verwaltung eine neue Gebührenordnung erarbeiten. Stadtrat Pfeffer bezeichnet den Vorschlag von Wilhelm-Dorn als "Feigenblatt" gegenüber dem Vorschlag der SPD-Fraktion der 2-3 Jahre Gebührenfreiheit umfasse. Er verweist auf andere freiwillige soziale Leistungen. Die Vereine hätten einen erheblich größeren Aufwand mit Fahrten zu anderen Hallen. Der Antrag solle nicht abgelehnt werden, weil er von der falschen Seite kommt. Erste Bürgermeisterin Steger führt aus, viele Vereine würden eigene Anlagen unterhalten und die Halle nicht nutzen.

Beschluss:

Der Antrag der SPD-Fraktion auf Erlass der Hallengebühren bis Ende 2018 wird abgelehnt.

Abstimmungsergebnis:

JA-Stimmen: 8
NEIN-Stimmen: 12
Persönlich beteiligt: 0

 

Zuschuss an die sozialen Einrichtungen in der Stadt Teublitz

Die SPD-Stadtratsfraktion stellt am 09.09.2016 folgenden Antrag:

Der Stadtrat beschließt, allen im Stadtgebiet ansässigen und im Stadtgebiet tätigen sozialen Einrichtungen einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 30.000 Euro zu gewähren. Zu nennen sind hier (ohne Anspruch auf Vollständigkeit):

- Caritas Sozialstation
- BRK Sozialstation
- Sozialwerk Heuser
- Phönix GmbH als Träger des Seniorenheims
- Krankenpflegevereine Teublitz und Saltendorf (anteilig)
- Private Pflegedienste (anteilig nach Zahl der betreuten Teublitzer)

Die Finanzierung soll aus Haushaltsüberschüssen und Haushaltsresten im Jahr 2016 erfolgen. Soweit die Mittel hierfür nicht ausreichen, sind entsprechende Gelder im Haushalt 2017 einzuplanen.
Als Begründung führt die SPD-Fraktion an, dass in einer alternden Gesellschaft, in der durch Wegzug der Jüngeren oder berufliche Belastung immer mehr Menschen auf Pflege und Betreuung außerhalb des Familienverbundes angewiesen sind, ehrenamtliche und hauptamtliche Hilfen immer wichtiger werden würden. Für viele Menschen in unserer Stadt seien diese Hausbesuche die wichtigste, wenn nicht einzige Verbindung nach außen. Zugleich würden die ambulanten und stationären Betreuungsangebote vielen Teublitzern die Fortsetzung oder Aufnahme einer eigenen beruflichen Tätigkeit ermöglichen, wenn in der Familie Betreuungsbedarf besteht. Und nicht zuletzt würden die pflegenden Einrichtungen selbst qualifizierte Beschäftigungsmöglichkeiten in unserer Stadt bieten.
Stadträtin Wilhelm-Dorn führt aus, die CSU-Fraktion könne dem Antrag zustimmen, wenn dieser wie folgt ergänzt würde: Der Stadtrat beschließt, allen im Stadtgebiet ansässigen und im Stadtgebiet tätigen sozialen Einrichtungen, die in eine städtische Einrichtung 100.000 € investieren würden, einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 30.000 Euro zu gewähren." Eine Diskussion unter Beteiligung von mehreren Stadträten über den Inhalt der Formulierung "in städtische Einrichtungen investieren" schließt sich an. Auf Vorschlag von Stadtrat Pfeffer wird die Entscheidung über diesen Tagesordnungspunkt zurückgestellt. Es sollen zunächst interfraktionelle Gespräche geführt werden.

 

Quelle: https://www.teublitz.de/fileadmin/Dateien/Beschlussbuecher/Beschlussbuch_Stadtrat_2016.pdf