Mittelstandszentrum Maximilianshütte GmbH

Die SPD-Stadtratsfraktion stellt folgenden Antrag:
1. Die Bürgermeisterin wird angewiesen, in der Gesellschafterversammlung der Mittelstandszentrum Maximilianhütte GmbH für einen Verbleib des Mittelstandszentrums im Städtedreieck und gegen eine Verlagerung nach Schwandorf zu stimmen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Landratsamt Schwandorf geeignete Flächen für einen anderen Standort des Mittelstandszentrums im Stadtgebiet aufzuzeigen.

Zur Begründung wird ausgeführt:

1)
Die Mittelstandszentrum Maximilianshütte GmbH (MZM) sei 1997 auf dem Gelände der Eisenwerk- Gesellschaft Maximilianshütte errichtet worden, die von 1851 bis 1990 den Industriestandort Städtedreieck geprägt hätte wie kein zweites Unternehmen. Die Maxhütte hätte bis zum Konkurs zahlreiche Familien aus Maxhütte-Haidhof, Teublitz und Burglengenfeld ernährt und sei im Selbstverständnis vieler Maxhütte-Arbeiter noch fester Bestandteil. Gleichzeitig zeige diese Wirtschaftsgeschichte, wie gefährlich es sei, von einem "großen Arbeitgeber? abhängig zu sein.
Sinn des MZM sei es, Unternehmensgründer zu unterstützen. Nicht umsonst trage es den Mittelstand, der wichtigsten Säule unserer Wirtschaftsordnung, in seinem Namen. Die aktuellen Planungen, das MZM nach Schwandorf zu verlegen, könnten die Antragsteller nicht unterstützen. Eine freiwillige Schwächung des Wirtschaftsstandorts Städtedreieck komme für die SPD nicht in Frage.
Die Gesellschafter der Mittelstandszentrum Maximilianhütte GmbH seien und der Landkreis Schwandorf sowie die Städte Maxhütte-Haidhof, Teublitz und Burglengenfeld. Als Vertreter der Stadt Burglengenfeld werde die Bürgermeisterin angewiesen, ihr Stimmrecht dahingehend zu gebrauchen, dass das MZM im Städtedreieck erhalten bleibe. Sie habe darauf hinzuwirken, dass sich die aktuellen Gesellschafter auch weiterhin an der GmbH beteiligen.

2)
Die Situation am Standort Hüttenstraße 1, 93142 Maxhütte-Haidhof, sei unbefriedigend. Sichtbare Wasserschäden am Bürogebäude seien wohl nur mit hohen und unwirtschaftlichen Investitionen zu beseitigen. Die Zufahrtssituation sei problematisch und für Unternehmen mit Publikumsverkehr wenig attraktiv. Sollte es keine (vertragliche) Möglichkeit geben, den Eigentümer der Gebäude zu einer Sanierung zu bewegen, sei eine Suche nach Alternativstandorten notwendig. Die Verwaltung wird daher beauftragt, dem Landratsamt geeignete Gewerbeflächen im Teublitzer Stadtgebiet mitzuteilen.
Zur Sitzung geladen wurde der Geschäftsführer des MZM, Herr Christian Meyer: Herr Meyer führt aus, das Mittelstandszentrum Maximilianshütte wurde 1997 gegründet. Gesellschafter sind der Landkreis Schwandorf und die Stadt Maxhütte-Haidhof mit je 30 % Geschäftsanteilen sowie die Städte Teublitz und Burglengenfeld mit je 20 %. Das Mittelstandszentrum berät Existenzgründer und junge Unternehmen über Unternehmenskonzepte, Fördermöglichkeiten und bietet Hilfe bei Finanzierungsfragen. Im Rahmen von öffentlichen Fortbildungsveranstaltungen, Mietergesprächen o.ä. werden aktuelle Informationen oder wirtschaftliche Themen aufbereitet. Seit 2002 wurden 1444 Beratungen und nahmen 2.432 Teilnehmer an Gründerseminaren teil.
Vermietet werden 700 m² Bürofläche und 5 Hallen. Die Auslastung ist in den letzten Jahren gesunken von 93 % auf derzeit 75 %. Aufgrund der guten Beschäftigungslage gebe es zurzeit weniger Neugründungen. Die Gebäude sind seit 20 Jahren gepachtet. Die Pachtverträge wurden zuletzt um 5 Jahre bis 2022 verlängert. Es besteht eine jährliche Kündigungsoption. Die Gebäude wurden vor 20 Jahren für 2 Mio. saniert bei einem staatlichen Zuschuss von 1 Mio. Das Dach muss dringend saniert werden und Feuchtigkeit dringt auch von unten ins Mauerwerk. Eine erneute Sanierung sei wenig sinnvoll.
2015 und 2016 wurden jeweils rd. 60 T€ als Fehlbetrag erwirtschaftet. Die Gesellschafter müssen laut Gesellschaftervertrag jeweils ein Defizit bis zu 51 T€ tragen. Auf Anfrage von Dritter Bürgermeister Beer erklärt Meyer dass 9 Unternehmen ihre Tätigkeit außerhalb des MZM fortgesetzt hätten, 8 davon hätten sich in Maxhütte-Haidhof und Burglengenfeld angesiedelt, keines in Teublitz.
Meyer führt weiter aus, es sei anstelle von Leerständen wirtschaftlicher, an Fehlbeleger zu vermieten und Zuschüsse zurückzuzahlen. Dem gleichlautendem Antrag wurde in Burglengenfeld zugestimmt und in Maxhütte-Haidhof wurde der Antrag abgelehnt. Maxhütte-Haidhof beschloss zudem, dass im Arbeitskreis Städtedreieck ein Konzept zur Zukunft des Mittelstandszentrums erarbeitet und anschließend den Beschlussgremien der Städte zur Entscheidung vorgelegt werden soll. Stadträtin Wilhelm-Dorn empfiehlt, den Antrag abzulehnen und die Formulierung von Maxhütte-Haidhof zu übernehmen.
Erste Bürgermeisterin Steger führt aus, ohne ein Konzept sei eine Standortsuche wenig sinnvoll. Stadtrat Bitterbier sieht in dem Auftrag an die Bürgermeisterin, in der Gesellschafterversammlung für den Verbleib im Städtedreieck zu stimmen, eine wichtige Signalwirkung. Erste Bürgermeisterin Steger schlägt folgende Formulierung vor: Die Bürgermeisterin wird beauftragt, in der Gesellschafterversammlung für den Erhalt des MZM im Städtedreieck einzutreten.

Beschluss:
Der Stadtrat beschließt:
1. Im Arbeitskreis Städtedreieck soll ein Konzept zur Zukunft des Mittelstandszentrums erarbeitet und anschließend den Beschlussgremien der Städte zur Entscheidung vorgelegt werden.
2. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, in der Gesellschafterversammlung für den Verbleib des MZM im Städtedreieck einzutreten

Abstimmungsergebnis:
JA-Stimmen: 18
NEIN-Stimmen: 0
Persönlich beteiligt: 0

 

Erlass der Hallenbenutzungsgebühren bei Veranstaltungen für Kinder und Jugendliche

Die bisher geltende Gebührenordnung für die Nutzung der Dreifachsporthalle wurde nach Wiederinbetriebnahme im Mai 2016 vorläufig außer Kraft gesetzt.

1. Die SPD-Stadtratsfraktion stellt folgenden Antrag:

Allen Vereinen wird die Hallenbenutzungsgebühren erlassen, sofern es sich um Veranstaltungen für Kinder und Jugendliche handelt. Die Satzung für die Hallenbenutzungsgebühren ist hierfür zu überarbeiten Als Begründung wird angeführt , dass die Nutzer der städtischen Dreifachturnhalle von März 2014 bis Mai 2016 auf die Nutzung der Halle hätten verzichten müssen. Dies habe zu großen organisatorischen Belastungen geführt, um in Ausweichstätten das sportliche Angebot aufrecht zu erhalten.
Viele Vereine würden einen Rückgang der Mitgliederzahlen durch den eingeschränkten Sportbetrieb beklagen. Insgesamt bedeute dies eine erhebliche finanzielle Belastung der Vereine. Der Verzicht auf die Hallennutzungsgebühren für die Kinder und Jugendlichen sei ein teilweiser Ersatz für diese Kosten. Es sei aber auch ein symbolischer Dank und eine Art der Förderung an die Vereine für die weiterhin kompetente und engagierte Betreuung unserer Kinder und Jugendlichen in den Vereinen. Dies werde durch die Bürgermeister ja auch immer wieder bei den Grußworten in den Jahreshauptversammlungen stark in den Vordergrund gestellt.

2.) Die Kämmerei hat einen neuen Entwurf einer Gebührenordnung ausgearbeitet.

Dieser Entwurf sieht für dauerhafte Nutzungen Pauschalsätze für den gesamt Nutzungszeitraum vor. Ausfälle und Sperrzeiten sind bereits in den Pauschalen berücksichtigt, so dass es bei dauerhaften Nutzungen keine Spitzabrechnung mehr gibt. Angepasst wurden auch die Gebühren für einzelne Veranstaltungen

Zur Begründung:
Die Nutzer der städtischen Dreifachtumhalle hätten seit März 2014 auf die Nutzung der Halle verzichten müssen. Dies habe zu großen organisatorischen Belastungen geführt, um in Ausweichstätten das sportliche Angebot aufrecht zu erhalten. Viele Vereine würden einen Rückgang der Mitgliederzahlen durch den eingeschränkten Sportbetrieb beklagen. Insgesamt würde dies eine erhebliche finanzielle Belastung der Vereine bedeuten. Der Verzicht auf die Hallennutzungsgebühren sei ein teilweiser Ersatz für diese Kosten. Er sei aber auch ein symbolischer Dank an die Vereine für die geduldig ertragene Mehrbelastung.
Stadträtin Wilhelm-Dorn hält den beantragten Gebührenerlass für nicht sinnvoll. Die Stadt habe die Vereine nach ihren Möglichkeiten unterstützt. Sie schlägt vor, bis zum 1.1.2017 keine Gebühren zu erheben. Bis dahin soll die Verwaltung eine neue Gebührenordnung erarbeiten. Stadtrat Pfeffer bezeichnet den Vorschlag von Wilhelm-Dorn als "Feigenblatt" gegenüber dem Vorschlag der SPD-Fraktion der 2-3 Jahre Gebührenfreiheit umfasse. Er verweist auf andere freiwillige soziale Leistungen. Die Vereine hätten einen erheblich größeren Aufwand mit Fahrten zu anderen Hallen. Der Antrag solle nicht abgelehnt werden, weil er von der falschen Seite kommt. Erste Bürgermeisterin Steger führt aus, viele Vereine würden eigene Anlagen unterhalten und die Halle nicht nutzen.

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt:
1. Allen Vereinen wird die Hallenbenutzungsgebühren erlassen wird, sofern es sich um Veranstaltungen für Kinder und Jugendliche handelt.

Abstimmungsergebnis:

JA-Stimmen: 6
NEIN-Stimmen: 12
Persönlich beteiligt: 0

2. Die neue Hallengebührenordnung wird entsprechend dem Entwurf der Kämmerei festgelegt.

Abstimmungsergebnis:

JA-Stimmen: 12
NEIN-Stimmen: 6
Persönlich beteiligt: 0

 

Nutzungskonzept für das geplante Mehrgenerationenhaus in Saltendorf

Die SPD-Fraktion beantragt:

Der Stadtrat beschließt ein Nutzungskonzept für das Mehrgenerationenhaus, das über die bisherige Belegung hinausgeht. Die Räume sind so zu gestalten, dass zusätzlich zu Jugendtreff, Mutter-Kind-Gruppe, Blaskapelle und Veranstaltungsraum folgende Nutzungen möglich sind:
- Bücherei, Generationentreff / Café "Offener Treff", VHS-Kursräume
- Musikvereine / Musikschule, Sozialstation, Mehrgenerationenplatz im Außenbereich

Als Begründung wird angeführt, die Stadt Teublitz investierte voraussichtlich aus eigenen Mitteln 1,5 Mio. Euro in die Renovierung und Umnutzung der Schule Saltendorf. Nach den bisher bekannten Plänen erfolgt eine Nutzung von lediglich ca. 20 Stunden pro Woche bei einer Nutzfläche von rund 900 qm.
Sinnvoll werde ein Mehrgenerationenhaus erst durch eine regelmäßige Nutzung und durch die Möglichkeit, bei Veranstaltungen und regelmäßigen Angeboten generationenübergreifende Kontakte herzustellen. Bücherei und VHS-Kurse seien dafür in besonderer Weise geeignet und Mietersparnisse wären damit begründet. Das BRK zur Übersiedlung der Sozialstation zu bewegen, hätte den Vorteil, dass mit geringem Aufwand regelmäßig Informationen und Veranstaltungen zu medizinischen und sozialen Themen möglich würden. Die Zusammenfassung von musikalischen Nutzern in einem gemeinsam genutzten Probenraum mit einer intelligenten Lösung zur separaten Einlagerung von Instrumenten, Noten und Materialien würde allen Musikinteressierten eine Heimat bieten sowie die Möglichkeit, einen Raum mit technisch und akustisch idealen Probenbedingungen herzustellen, dessen Kosten durch intensive Nutzung gerechtfertigt werden können. Eine personelle Ausstattung im Umfang wie in Maxhütte-Haidhof oder Burglengenfeld ist dafür unabdingbar.
Lt. einer Leitlinie der Bundesregierung sei der sogenannte "Offene Treff" ein Hauptbestandteil des MGH. Mehrgenerationen-Häuser stehen allen Menschen vor Ort - unabhängig von Alter oder Herkunft - offen, egal, wie alt oder jung sie sind. Jede und Jeder ist willkommen. Der offene Treff, z.B. als Bistro oder Café ist Mittelpunkt jedes Hauses. Hier begegnen sich Menschen, kommen miteinander ins Gespräch und knüpfen erste Kontakte. So ist für viele Besucherinnen und Besucher der Offene Treff die erste Anlaufstelle und Ausgangspunkt für weitere Aktivitäten im MGH.

Verwaltungsseits wird festgestellt:
Das Raumprogramm für das MGH wurde bereits in der Stadtratssitzung am 14.07.2016 (BNr: 55) einstimmig beschlossen. Danach wurden die Planungen, die die Grundlage für den Förderantrag bildeten, erstellt. Die Planung und der Zuwendungsantrag wurden am 22.09.2016 (BNr. 73) einstimmig beschlossen.
Der Stadtrat hat sich bereits in seinen Sitzungen am 30.06.2011(BNr. 74.), am 26.07.2012, BNr: 74, und 21.01.2016 (BNr. 3) mit der künftigen Nutzung des MGH befasst. Von Anfang an war neben der Nutzung Jugendtreff, Mutter-Kind-Gruppe, Blaskapelle und Veranstaltungsraum auch ein Seniorentreff, Räume für die VHS und die Kommunale Musikschule vorgesehen. Medizinische und andere Vorträge können im Mehrzwecksaal abgehalten werden, ebenso Sitzungen und Versammlungen. Der offene Treff, Mittelpunkt jedes Mehrgenerationenhauses, kann in den Räumen der Jugend, der Senioren oder im Mehrzweckraum stattfinden. Die Bücherei verfügt an ihrem derzeitigen Platz über eine Fläche von 200 m². Im MGH weist nur der Mehrzweckraum/Bürgersaal im EG eine solche Fläche auf. Eine Doppelnutzung auch als Bücherei ist für diesen Raum nicht vorgesehen und wäre auch mit einem viel zu hohen Umbauaufwand verbunden. Außerdem wird der jetzige Standort der Bücherei von den Nutzern sehr gut angenommen.
Eine gewerbliche Vermietung für eine Krankenpflegeeinrichtung ist im Raumprogramm und generell in Mehrgenerationenhäusern nicht vorgesehen. Die künftigen Nutzungszeiten sind mit der Nutzung zuletzt, die überhaupt nur sehr eingeschränkt möglich war, nicht vergleichbar. Vorgesehen sind noch Besichtigungsfahrten zu den Mehrgenerationenhäusern in Maxhütte- Haidhof und Wackersdorf.

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt, den Antrag der SPD-Fraktion zuzustimmen:

Abstimmungsergebnis:

JA-Stimmen: 6
NEIN-Stimmen: 12
Persönlich beteiligt: 0

 

Quelle: https://www.teublitz.de/fileadmin/Dateien/Beschlussbuecher/Beschlussbuch_Stadtrat_2017.pdf