Vermarktung von Baugebieten durch die Stadt

Die SPD-Stadtratsfraktion stellt zur Behandlung in der nächsten Sitzung des Stadtrats folgenden Antrag:
"Der Stadtrat beschließt, dass zukünftig Baugebiete durch die Stadt selbst aus dem Flächennutzungsplan
entwickelt werden.
Grunderwerb, Erschließung und Vermarktung soll durch die Stadt erfolgen. Zur Umsetzung ist die Schaffung eines kommunalen Eigenbetriebs zu prüfen.".

Zur Begründung:

Bisher wurden viele Baugebiete durch die Stadt per Bebauungsplan rechtskräftig gestellt und dann durch Investoren erschlossen und vermarktet.
Der geschäftsübliche Gewinn aus der Vermarktung landete somit immer bei den Investoren. Diesen Gewinn soll nun die Stadt erhalten und damit weitere Maßnahmen der Infrastruktur wie Kindergarten, Schule, Freizeiteinrichtungen, Friedhof, etc. ermöglichen, die durch ein Wachstum der Stadt erforderlich werden.
Stadträtin Wilhelm-Dorn führt aus, die CSU-Fraktion sehe diesen Antrag grundsätzlich positiv. Im Einzelfall sind jedoch verschiedene Voraussetzungen wie Flächennutzungsplan und Grunderwerb zu prüfen.
Stadtrat Pfeffer schlägt die Gründung einer städtischen Wohnbaugesellschaft vor. Die Stadt muss erster Ansprechpartner für Bauwillige sein. Stadtrat Dr. Brandl ist gegen eine ausschließliche Festlegung. Zuerst soll geprüft werden, ob die Stadt ein Gebiet selbst entwickeln kann. Bei negativer Einschätzung soll ein Investor zugelassen werden können.

Beschluss:
"Der Stadtrat beschließt, dass zukünftig Baugebiete durch die Stadt selbst aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden, wenn nach eingehender Prüfung entsprechende Erfolgsaussichten bestehen. Grunderwerb, Erschließung und Vermarktung sollen nach positivem Prüfungsergebnis durch die Stadt erfolgen. Zur Umsetzung ist die Schaffung eines kommunalen Eigenbetriebs zu prüfen."

Abstimmungsergebnis:
JA-Stimmen: 19
NEIN-Stimmen: 0
Persönlich beteiligt: 0

 

Erlass einer Richtlinie für Zuschuss an die sozialen Einrichtungen in der Stadt Teublitz

Die SPD-Stadtratsfraktion stellt zur Behandlung in der nächsten Sitzung des Stadtrats folgenden Antrag:

Erlass einer Richtlinie zur Gewährung eines Zuschusses für alle Einrichtungen (z.B. Krankenpflegestation, BRK Teublitz, Private Pflegedienste, Fa. Phönix, Heuser Sozialwerk, ) die sich um die Pflege unserer Mitbürgerinnen und Mitbürgern engagieren.

Nachdem der Tagesordnungspunkt mit Beschluss-Nr. 83 in der Sitzung am 22.09.2016 zurückgestellt wurde, um in interfraktionellen Verhandlungen diese Richtlinie zu erarbeiten, beantragt die SPD-Fraktion die folgende Richtlinie nun rückwirkend zum 01.01.2018 zu erlassen. Förderrichtlinien zur Erbringung von freiwilligen Leistungen für sozialpflegerische Einrichtungen in der Stadt Teublitz

1. Allgemeine Voraussetzungen
1.1 Sozialpflegerische Einrichtungen werden nach Maßgabe dieser Richtlinien und der im Haushalt der Stadt Teublitz bereitgestellten Mittel gefördert. (siehe Haushaltsstelle 98820 im Vermögenshaushalt - Zuschuss an sozialpflegerische Einrichtungen, Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen, Zuschüsse nach den Förderrichtlinien für sozialpflegerische Einrichtungen in Teublitz)
1.2 Der sozialpflegerische Bereich umfasst Einrichtungen, die Pflege verrichten (z.B. Behindertenheim, Krankenhaus, ambulante Pflege, betreutes Wohnen, Altenheim, Seniorenheim, Wachkomastationen).
2. Zuwendungsempfänger
2.1 Förderfähig sind die in der Stadt Teublitz ansässigen oder auf dem Gebiet der Stadt Teublitz tätigen sozialpflegerischen Einrichtungen. Förderfähige Aufwendungen
3.1 Förderfähig sind Aufwendungen für Maßnahmen, die dazu bestimmt sind, die für den Betrieb der sozialpflegerischen Einrichtung notwendigen Gebäude und sonstigen abschreibungsfähigen Anlagegüter herzustellen, wiederzubeschaffen, zu ergänzen, instand zu halten oder instand zu setzen. Bei Gebäuden handelt sich somit, um die Förderung von Neubauten, Erweiterungen, Modernisierungen und erforderliche Reparaturen an diesen. Ausgenommen davon sind die Grundstückskosten.
4. Förderhöhe
4.1 Von den anerkannten Investitionskosten, höchstens jedoch 100.000,-- Euro, werden 30 % als freiwillige Leistung gewährt. Darüber hinaus gehende Kosten werden nicht gefördert. Investitionskosten werden nur anerkannt, wenn sie 1.000,- Euro überschreiten. 5. Verfahren
5.1 Die Förderung wird jeweils rückwirkend für das abgelaufene Kalenderjahr gewährt.
5.2 Der formlose Antrag ist mit einer Kostenaufstellung (Art und Höhe) bis spätestens 31. Dezember jeden Kalenderjahres bei der Stadt Teublitz einzureichen.
6. Auszahlung des Zuschusses
6.1 Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach Prüfung der Unterlagen in jedem Kalenderjahr am 01. Juli.
6.2 Ein erneuter Antrag kann erst wieder gestellt werden, wenn zwischen dem letzten
und dem neuen Antrag zehn Jahre vergangen sind.
7. Inkrafttreten
Diese Förderrichtlinien treten rückwirkend zum 01.01.2018 in Kraft.

Beispiel-Berechnung
Antrag 30.11.2018 für Investition in Höhe von 90.000 EUR
Einreichung am 30.11.2018 (Abschluss der Bauphase in 2018)
Prüfung der Investition im 1. HJ 2019 und Berücksichtigung im Haushalt 2019.
Auszahlung des Förderzuschusses am 01.07.2019
90.000 EUR davon 30% = 27.000 EUR
Nächster Förderantrag möglich 01.12.2028

Stadtrat Dr. Brandl spricht sich grundsätzlich für die Förderung von gemeinnützigen Einrichtungen aus. Der Erlass einer Richtlinie wirke eher einschränkend. Erste Bürgermeisterin Steger führt aus, die Richtlinie sehe viel zu hohe Fördersätze vor. Stadtrat Haberl ist für den Erlass einer Richtlinie. Diese habe Signalwirkung für die sozialen Einrichtungen. Stadtrat Pfeffer vertritt die Meinung, eine Richtlinie sorge für Rechtssicherheit bei Stadt und bei Antragsteller. Stadtrat Dr. Brandl trägt vor, schon bei den interfraktionellen Verhandlungen wurde von Seiten der CSU ein Fördersatz von 30 % als viel zu hoch angesehen. Bei der damaligen Maßnahme auf städtischem Grund belaufe sich der Fördersatz im Verhältnis zur Investitionssumme deutlich unter einem Prozent. Erste Bürgermeisterin Steger ergänzt, z.B. Einrichtungen mit Sitz in Regensburg erhielten lt. Richtlinie 30% Zuschuss, wenn sie 2 Personen in Teublitz betreuen. Wilhelm-Dorn führt aus, interfraktionell sei Anfangs nur von unbeweglichen Sachen als fördergegenstand gesprochen worden. In der Richtlinie der SPD sind auch Geräte und Fahrzeuge enthalten.

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt die vorliegenden Förderrichtlinien zur Erbringung von freiwilligen Leistungen für sozialpflegerische Einrichtungen in der Stadt Teublitz.

Abstimmungsergebnis:

JA-Stimmen: 8
NEIN-Stimmen: 11
Persönlich beteiligt: 0

 

Haushalt 2019; Einführung eines Bürgerhaushaltes

Die SPD-Fraktion stellt folgenden Antrag:

Die Stadt Teublitz führt im Jahr 2019 erstmals einen Bürgerhaushalt ein. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Vorbereitungen zu treffen. Im Haushalt 2019 werden 100.000 Euro eingeplant.

Zur Begründung:

Ein Bürgerhaushalt ist ein vielfach bewährtes Instrument der Bürgerbeteiligung bei Fragen rund um die Verwendung von öffentlichen Geldern. Die Bevölkerung wird dabei aktiv in die Planung von öffentlichen Ausgaben und Einnahmen einbezogen. Die Einwohnerinnen und Einwohner haben damit die Möglichkeit, ihre Ideen einzubringen und zu diskutieren, wofür die Stadt ihre Gelder ausgeben soll. Die Kernphasen jedes Bürgerhaushaltes sind:
1. Information: Bürgerversammlung, Internetauftritt, Mitteilungsblatt und Medienberichte laden die Bevölkerung ein, Vorschläge für Projekte im Rahmen des Bürgerhaushalts zu machen.
2. Abstimmung: Die Bevölkerung erhält die Möglichkeit, über die Rangfolge der Projekte zu entscheiden. Die Rangfolge ist für die Stadt bindend
3. Mitwirkung: Die Bevölkerung wird bei der Umsetzung mit eingebunden
4. Rechenschaft: Über die Umsetzung und Finanzierung wird nachvollziehbar und transparent informiert. Mit dem Rechenschaftsbericht erfolgt der Beginn der neuen Runde für den Bürgerhaushalt (Phase 1)

Stadtrat Sander erklärt, die CSU/UW-Fraktion trägt den Vorschlag mit. Allerdings sind 100.000 € in der Einführungsphase zu viel. Er vergleicht die Regelungen in Bodenwöhr und Maxhütte-Haidhof und schlägt in Anlehnung an die Einwohnerzahlen 30.000 € vor. Stadtrat Bitterbier führt aus, seine Fraktion habe die 100.000 € als Verhandlungsbasis angesehen. Er schlägt 50.000 € vor. Auf Vorschlag von Stadtrat Sander wird Einigkeit über 40.000 € erzielt.

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt, für das Haushaltsjahr 2019 erstmals einen Bürgerhaushalt einzuführen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Vorbereitungen zu treffen.
Im Haushalt werden 40.000 Euro eingeplant.

Abstimmungsergebnis:

JA-Stimmen: 18
NEIN-Stimmen: 0
Persönlich beteiligt: 0

 

Quelle: https://www.teublitz.de/fileadmin/Dateien/Beschlussbuecher/Beschlussbuch_Stadtrat_2018.pdf