Die SPD-Stadtratsfraktion hat im Zusammenhang mit den Beratungen des Haushalts der Stadt Teublitz für das Jahr 2020 folgenden Antrag gestellt:
Zur Begründung:
Der vorgelegte Haushaltsentwurf bezieht sich auf eine Planung vor der Corona-Krise. Die Krise wird sich auch auf die Menschen in Teublitz und den Haushalt 2020 auswirken. Dem muss die Stadt Rechnung tragen. Viele Gewerbetreibende, Handwerker und Kleinunternehmer befinden sich in existenzbedrohenden Notlagen. Beschäftigte insbesondere im industriellen Bereich müssen sich für unabsehbare Zeit auf Kurzarbeit einstellen. In anderen Wirtschaftsbereichen ist nach heutiger Kenntnis mit einem dramatischen Anstieg der Arbeitslosigkeit zu rechnen.
Die Stadt Teublitz steht in der Pflicht, Gewerbetreibende zu entlasten und Bürgerinnen und Bürgern zur Seite zu stehen. Dazu gehört jede mögliche Maßnahme, um die finanziellen Folgen abzumildern und den sozialen Zusammenhalt zu stärken. Deshalb muss die Stadt Teublitz bereit sein, auf Einnahmen zu verzichten, Sondermittel aufzubringen und neue Schulden in Kauf zu nehmen. Der Verzicht auf Investitionen ist auszuschließen, weil dies eine weitere Schwächung der Binnenwirtschaft zur Folge hätte. Der Landkreis kann durch eine Senkung der Kreisumlage die Investitionsbereitschaft der Kommunen unterstützen.
Auf die weitere Entwicklung der finanziellen und sozialen Entwicklung kann im Verlauf des Jahres mit einer Nachtragshaushaltssatzung reagiert werden.
Mit Ausnahme von Punkt 4 ("Der Landkreis Schwandorf wird aufgefordert, die Kreisumlage spürbar zu senken") wurde dieser Antrag zum Haushalt in der Ferienausschusssitzung am 22.04.2020 von der CSU-Mehrheit abgelehnt.